Maschinenakustik
Die Hersteller von Maschinen, Anlagen und technischen Konsumgütern sind z.B. gemäß EU-Maschinenrichtlinie verpflichtet, Angaben zur Geräusch- und Schwingungsemission ihrer Produkte zu liefern. GAF erbringt in diesem Zusammenhang folgende Leistungen:
messtechnische Erfassung von Schall- und Schwingungskenngrößen
Schallquellenortung und
Schallleistungsbestimmung auf der Basis von Schallintensitätsmessverfahren
Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung und zur Schwingungsdämpfung
Sounddesign mittels psychoakustischer Bewertungskriterien
Die Betreiber von Maschinen und Anlagen sind z.B. gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ verpflichtet, Lärmarbeitsplätze auszuweisen bzw. Lärmminderungsmaßnahmen zu realisieren. GAF bietet entsprechende Planungs-, Beratungs- und Messleistungen an.
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