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Schallimmissionsschutz

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Durch die Arbeiten auf den Gebieten der Fahrzeug- und Maschinenakustik wurden seit 1992 Problemstellungen des Schallimmissionsschutzes in der städtebaulichen Planung, in der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und im nachbarschaftlichen Immissionsschutz an die GAF herangetragen und diese als Arbeitsgebiet aufgebaut. Bei Schallemissions- und –immissionsmessungen werden geeichte Klasse 1 – Messgeräte eingesetzt. Schallimmissionsprognosen, Schallimmissions-, Konflikt- und Lärmminderungspläne werden mit Hilfe des zertifizierten Programmsystems „IMMI“ der Firma Wölfel Meßsysteme Software GmbH + Co., Höchberg erstellt.

Emissionsmessungen  an Schrottschere

Messungen

Ermittlungen der Schallemission relevanter Lärmquellen

Ermittlungen der Schallimmissionen in der Umgebung von Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen

Prognosen

Schallimmissionsberechnungen für Einzelpunkte mit Wichtung der Anteile einzelner Schallquellen an der Gesamtimmission, flächenhafte Schallimmissionsberechnungen (Rasterlärmkarten) 

Beurteilungen der Lärmsituationen gemäß den jeweils gültigen Reglementierungen (TA Lärm, 16. BImSchV, 18. BImSchV, länderspezifische Regelungen) 

Projektierung von aktiven (bauliche und organisatorische) sowie passiven Lärmminderungsmaßnahmen (Schallschutzfenster) 

Lärmkontingentierungsverfahren für geplante Industrie- und Gewerbegebiete

Schallimmissionsplan

Betroffenheitsanalyse zum Lärmminderungsplan

Lärmminderungsplanung

Erstellung von Schallimmissions-Empfindlichkeitsplänen in Abhängigkeit der baunutzungsrechtlichen Einstufung der schutzwürdigen Gebiete

Erstellung von Schallimmissionsplänen für verschiedene Quellengruppen (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit)

Erstellung von Konfliktplänen (Gebiete mit Richtwertüberschreitungen)

Erstellung von Betroffenheitsanalysen und Lärmminderungsplänen

 

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